25 Jahre UHC Elch
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Statuten UHC  Elch Wangen-Brüttisellen

I. Stellung des Vereins

Art. 1

Rechtsnatur Der UHC ELCH Wangen-Brüttisellen (nachfolgend: UHC ELCH) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Art. 2

Gründung Der UHC ELCH wurde am 4. November 1983 in Zürich gegründet.

Art. 3

Zweck Der UHC ELCH bezweckt:
a) Pflege und Förderung des Unihockeysportes
b) die Ermöglichung der Teilnahme seiner Teams an Wettkämpfen und Meisterschaften
c) die Pflege der Kameradschaft und die Förderung der sportlichen Fairness
d) eine aktive Juniorenarbeit in sportlichen und gemeinschaftlichen Bereichen.

 

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Art. 4

 

Sitz Der Verein hat seinen Sitz in Wangen-Brüttisellen.

II. Mitgliedschaft

Art. 5

Mitglieder Der Verein besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Aktivmitglieder
- Junioren
- Passiv- und Gönnermitglieder
- Freimitglieder
- Ehrenmitglieder

 

Als Aktivmitglieder können natürliche Personen aufgenommen werden, die nach den Bestimmungen von swiss unihockey in den Kategorien spielberechtigt sind, in welchen der Verein Aktiv-Mannschaften zur Meisterschaft stellt. Als Aktive gelten auch Junioren, die das 18. Altersjahr vollendet haben (massgebend ist jeweils der Jahrgang am Ende des Vereinsjahres)

Als Junioren können natürliche Personen aufgenommen werden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (massgebend ist jeweils der Jahrgang am Ende des Vereinsjahres).

Als Passiv- und Gönnermitglieder können natürliche oder juristische Personen sowie Rechtsgemeinschaften aufgenommen werden, die dem Verein verbunden sind und den Vereinszweck unterstützen. Als Freimitglieder werden Vorstandsmitglieder ernannt, welche nicht gleichzeitig Aktivmitglieder sind. Als Ehrenmitglieder können auf Antrag des Vorstandes oder eines Mitgliedes bisherige Mitglieder, die sich um den Verein in hervorragender Weise verdient gemacht haben, durch die Generalversammlung ernannt werden.

Die Aktivmitglieder sind wahl- und stimmberechtigt und können vom Vorstand jederzeit Aufschluss über die Vereinsgeschäfte und das Vermögen verlangen.

Die übrigen Mitglieder haben dieselben Auskunftsrechte wie die Aktivmitglieder.

Sämtliche Mitglieder können Personen beiderlei Geschlechts sein. Alle Mitglieder erhalten ein Exemplar der Vereinsstatuten.

Der Verein führt eine Mitgliederliste.

 

Art. 6

Eintritt Der Eintritt erfolgt mittels offiziellem Clubanmeldeformular. Der Eintritt kann jederzeit erfolgen.

Aufnahmegesuche von Minderjährigen müssen von dessen gesetzlichem Vertreter mitunterzeichnet sein.

Art. 7

Austritt Der Austritt mittels schriftlicher Erklärung ist nur auf die nächste GV hin möglich. Der Vorstand kann ihn auf Wunsch dem Austrittswilligen auch früher gestatten.

Der Ausschluss eines Mitglieds kann vom Vorstand aufgrund grob unsportlichen bzw. vereinsschädigenden Verhaltens oder wegen Nichtbezahlung von Beiträgen, Bussen oder Gebühren ausgesprochen werden.

Art. 8

Finanzen Mitgliederbeiträge:

  • Aktivmitglieder: CHF 250.-
  • Junioren: CHF 150.-
  • Passiv- und Gönnermitglieder: mind. CHF 20.-
  • Frei- und Ehrenmitglieder: kein Betrag

Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder oder swiss unihockey mit seinen Unterverbänden ist ausgeschlossen.

Bei Austritt oder Ausschluss aus dem Verein können keine finanzielle Ansprüche gegen den Verein geltend gemacht werden.

Art. 9

Versicherung Jedes Mitglied ist selbst für seine Versicherung verantwortlich. Der Verein lehnt jede Verantwortung bei Krankheit, Unfall oder Diebstahl während Vereinsanlässen ab.

Art. 10

Rückgriff Der Verein kann Bussen oder Gebühren, die ihm aufgrund groben Verschuldens eines seiner Mitglieder auferlegt werden, vom Fehlbaren zurückfordern.

III. Organisation

Art. 11

Mitgliedschaft Der UHC ELCH ist Mitglied von swiss unihockey (Schweizerischer Unihockey Verband SUHV) und dessen Ligaverbände, für die sich seine Teams qualifiziert haben.

Der UHC ELCH kann Mitglied weiterer Organisationen werden, sofern diese swiss unihockey nicht konkurrenzieren. Der Vorrang der Statuten, Reglemente, Beschlüsse und Weisungen von swiss unihockey wird anerkannt.

Art. 12

Organe Der Verein besitzt drei Organe: Die Generalversammlung (GV), den Vorstand und die Rechnungsrevisoren.

Die GV bildet das oberste Organ des Vereins. Der Vorstand bildet die Exekutive des Vereins.

Art. 13

Die GV Die GV setzt sich aus der Gesamtheit der Aktivmitglieder des Vereins zusammen.

Sie wird mindestens einmal jährlich durch den Vorstand einberufen.
 
Das Vereins- und das Rechnungsjahr dauern vom 1. Mai bis zum 30. April.
 
Der Vorstand oder ein Fünftel aller Mitglieder kann eine ausserordentliche GV verlangen. Der Vorstand hat diese innerhalb eines Monats durchzuführen. Die Einberufung erfolgt schriftlich und unter Beilage der Traktandenliste. An der GV können nur Beschlüsse über ordnungsgemäss angekündigte Anträge gefasst werden.

Art. 14

Aufgaben der GV Der GV obliegen nachfolgende Geschäfte:

  1. Genehmigung des Protokolls der letzten GV
  2. Abnahme von Jahresrechnung und Jahresberichte
  3. Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren
  4. Festsetzung der Mitgliederbeiträge
  5. Genehmigung des Budgets
  6. Statutenrevisionen
  7. Weitere vom Vorstand unterbreitete Geschäfte

Art. 15

Beschlussfassung Die GV ist beschlussfähig, sobald ein Drittel aller Aktivmitglieder anwesend ist.

Eine Stimmvertretung ist nicht möglich. Gesetzliche Vertreter von Junioren sind zur GV eingeladen, jedoch ohne Stimmrecht.

Die Beschlüsse werden, sofern nichts anderes bestimmt ist, mit der absoluten Mehrheit der anwesenden Stimmenden gefällt. Dabei werden die Enthaltungen nicht berücksichtigt.

Statutenänderungen bedürfen eines Beschlusses, der zwei Drittel aller Stimmenden auf sich vereint.

Art. 16

Der Vorstand Der Vorstand setzt sich aus mindestens vier und höchstens sieben Personen zusammen:

  • dem Präsidenten,
  • dem Kassier,
  • dem Aktuar,
  • und Beisitzer

 

Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt.

Der Präsident oder zwei Vorstandsmitglieder können eine Vorstandssitzung einberufen.

 

Art. 17

Aufgaben Der Vorstand führt pflichtgemäss die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn nach Aussen.

Er bereitet die GV vor und sorgt für eine ausreichende Information aller Vereinsmitglieder.

Art. 18

Beschlussfassung Der Vorstand ist beschlussfähig, sobald drei seiner Mitglieder, darunter der Präsident oder Vizepräsident, anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit der absoluten Mehrheit der Stimmenden gefasst.

Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident, bei dessen Abwesenheit der Vizepräsident.

Art. 19

Der Präsident Der Präsident vertritt den Verein nach Aussen. Er kann sich durch ein anderes Vorstandsmitglied vertreten lassen.

Er bereitet die Vorstandssitzung vor und leitet sie.

Er erstattet der GV einen schriftlichen Jahresbericht und führt in ihr den Vorsitz.

Art. 20

Der Kassier Der Kassier verwaltet das Vereinsvermögen, besorgt den Zahlungsverkehr und führt die Vereinsbuchhaltung.

Er erstellt das Budget und die Jahresrechnung, welche er den Rechnungsrevisoren und dem Vorstand vor der GV zur Prüfung und der GV zur Genehmigung unterbreitet.

Art. 21

Der Aktuar Der Aktuar führt über Verlauf und Beschlüsse der Vorstandssitzungen und GV Protokoll.

Er führt die Vereinskorrespondenz und das Mitgliederverzeichnis.

Art. 22

Die Rechnungsrevisoren Die Rechungsrevisoren überprüfen jährlich die Vereinsbuchführung und erstatten der GV einen schriftlichen Bericht.

 

Art. 23

Spielkomission (Spiko) Die Spiko setzt sich zusammen aus:
- mind. 2 Vertretern des Vorstandes sowie
- Vertretern der Aktivteams

Die Vertreter des Vorstandes berufen die Sitzungen ein.

 

IV. Auflösung des Vereins

Art. 24

Beschluss Der Beschluss über die Auflösung des Vereins kann nur an einer GV gefasst werden, an der zwei Drittel aller Aktivmitglieder vertreten sind.

Art. 25

Vermögen Das Reinvermögen des Vereins wird an eine gemeinnützige Institution in der Gemeinde Wangen-Brüttisellen überwiesen.

Art. 26

Inkrafttreten Vorbehalten der Genehmigung durch swiss unihockey treten diese Statuten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Genehmigt in dieser Fassung von der ordentlichen GV des UHC ELCH im Juni 2009 in Wangen-Brüttisellen.